Abgabebedingungen

Bitte die Bedingungen durchlesen und akzeptieren,

dann werdet ihr zu den Abgabetieren weitergeleitet.

 

 

Jungtiere dürfen erst mit einem Gewicht von 250-300gr (3-6 Wochen) ausziehen, sofern sie auf denAbgabeseiten stehen, können sie jedoch schon angefragt und reserviert werden.

 

Vermittlungsgebühr auf Anfrage!

(Kastraten 35€)

 

Jeder Bock kann auch als Kastrat gegen Übernahme der Kastrationsgebühr vermittelt werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich mir diese vor der Kastration bezahlen lasse. Bitte beachten sie dann, dass der Bock/Kastrat jedoch noch seine 6 Wochen warten muss, bis er zu Weibchen darf.

 

Meine Verantwortung hört nicht bei der Abgabe der Tiere auf, sondern es beginnt eine Neue, nämlich den/die neuen Besitzer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das fängt bei Hilfe beim Krallenschneiden an und hört im Notfall mit der Rücknahme der Tiere (aus welchen Gründen auch immer) auf.

 

Mein Service:

Ich lasse sie nach dem Kauf eines oder mehrerer Tiere nicht allein.

 

Meine Tiere werden NICHT in Einzelhaltung oder als Futtertiere vermittelt auch nicht zu einem einzelnen Kaninchen sondern nur zu einem oder mehreren Artgenossen (Siehe auch unter Haltung).

 

Reservierungen

Alle zur Abgabe gelisteten Schweinchen können auch reserviert werden. Nach spätestens einer Woche sollte das Tier dann abgeholt oder schon mal bezahlt werden, ansonsten wird es zur Abgabe wieder freigegeben. Bezahlte Tiere sollten  innerhalb 4 Wochen bei mir abgeholt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Versand, Mitfahrgelegenheit oder ähnliches) gehen die Tiere nach 4 Wochen wieder in meinen Besitz über und werden ebenfalls wieder zur Vermittlung freigegeben. Eine Erstattung des Betrages erfolgt nicht, da mir durch die Reservierung Kosten entstanden sind (in der Zeit hätte das Tier vielleicht anderweitig vermittelt werden können und jeden Tag, der das Tier länger bei mir ist, verursacht kosten).

 

 

Wichtige Info zum Thema Schutzgebühr

Wir nehme für unsere Tiere immer eine Schutzgebühr. Doch viele wissen eigentlich nicht, was eine Schutzgebühr wirklich ist, und wozu sie dient. Viele sehen diese als eine Art Kaufpreis an, was aber nicht wirklich stimmt.

 

Die Schutzgebühr dient folgenden Zwecken:

 

                    1. Wir möchten die Tiere damit schützen. Wir wollen mit der Schutzgebühr von

                        Spontankäufen abhalten, und/oder verhindern, dass die Tiere als Lebendfutter

                        gekauft werden.

                    2. Die Schutzgebühren werden dazu benutzt, nötige Kastrationen und Tierarzt-

                        besuche von den nachfolgenden Tieren zu bezahlen. Wir sind auf dieses Geld

                        angewiesen, weil wir sonst keine Tiere mehr aufnehmen könnten. Also kauft

                        ihr quasi nicht das Tier mit dieser Schutzgebühr, sondern finanziert mit dem

                        Geld die Behandlung weiterer Notmeerschweinchen.

 

Bedingungen akzeptieren?

Ja           Nein