Abgabebedingungen
Bitte die Bedingungen durchlesen und akzeptieren,
dann werdet ihr zu den Abgabetieren weitergeleitet.
Jungtiere dürfen erst mit einem Gewicht von 250-300gr (3-6 Wochen) ausziehen, sofern sie auf denAbgabeseiten stehen, können sie jedoch schon angefragt und reserviert werden.
Vermittlungsgebühr auf Anfrage!
(Kastraten 35€)
Jeder Bock kann auch als Kastrat gegen Übernahme der Kastrationsgebühr vermittelt werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich mir diese vor der Kastration bezahlen lasse. Bitte beachten sie dann, dass der Bock/Kastrat jedoch noch seine 6 Wochen warten muss, bis er zu Weibchen darf.
Meine Verantwortung hört nicht bei der Abgabe der Tiere auf, sondern es beginnt eine Neue, nämlich den/die neuen Besitzer mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das fängt bei Hilfe beim Krallenschneiden an und hört im Notfall mit der Rücknahme der Tiere (aus welchen Gründen auch immer) auf.
Mein Service:
Ich lasse sie nach dem Kauf eines oder mehrerer Tiere nicht allein.
Meine Tiere werden NICHT in Einzelhaltung oder als Futtertiere vermittelt auch nicht zu einem einzelnen Kaninchen sondern nur zu einem oder mehreren Artgenossen (Siehe auch unter Haltung).
Reservierungen
Alle zur Abgabe gelisteten Schweinchen können auch reserviert werden. Nach spätestens einer Woche sollte das Tier dann abgeholt oder schon mal bezahlt werden, ansonsten wird es zur Abgabe wieder freigegeben. Bezahlte Tiere sollten innerhalb 4 Wochen bei mir abgeholt werden, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Versand, Mitfahrgelegenheit oder ähnliches) gehen die Tiere nach 4 Wochen wieder in meinen Besitz über und werden ebenfalls wieder zur Vermittlung freigegeben. Eine Erstattung des Betrages erfolgt nicht, da mir durch die Reservierung Kosten entstanden sind (in der Zeit hätte das Tier vielleicht anderweitig vermittelt werden können und jeden Tag, der das Tier länger bei mir ist, verursacht kosten).
Die Schutzgebühr dient folgenden Zwecken:
1. Wir möchten die Tiere damit schützen. Wir wollen mit der Schutzgebühr von
Spontankäufen abhalten, und/oder verhindern, dass die Tiere als Lebendfutter
gekauft werden.
2. Die Schutzgebühren werden dazu benutzt, nötige Kastrationen und Tierarzt-
besuche von den nachfolgenden Tieren zu bezahlen. Wir sind auf dieses Geld
angewiesen, weil wir sonst keine Tiere mehr aufnehmen könnten. Also kauft
ihr quasi nicht das Tier mit dieser Schutzgebühr, sondern finanziert mit dem
Geld die Behandlung weiterer Notmeerschweinchen.
Bedingungen akzeptieren?